Allgemeine Buchungsbedingungen
Geschäftsbedingungen für die Buchung von Zimmerblöcken und Arrangements von Besprechungen, Kursen und Konferenzen bei Thon Hotels.
1. Einleitung, Definitionen und Geltungsbereich
Thon Hotels ist bestrebt, immer das bestmögliche Angebot zur Zufriedenheit der Kunden zu machen. Diese Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Thon Hotels und dem Kunden, der Dienstleistungen bei Thon Hotels erwirbt.
„Thon Hotels“ ist eine Kette von Hotels und Reisezielen, die sich im Besitz der Olav Thon Gruppe (Unt.-Nr. 988 969 656) befinden und/oder von ihr betrieben werden. Mit „Thon Hotels“ sind in diesen Geschäftsbedingungen eines oder mehrere der Hotels/Reiseziele in der Kette gemeint, die unter der Marke Thon Hotels betrieben werden, darunter auch getrennte und unabhängige Unternehmen, die unter der Marke betrieben werden.
Der „Kunde“ ist die Person, die Räumlichkeiten, Zimmer/Zimmerblöcke, Dienstleistungen usw. bei Thon Hotels im Zusammenhang mit Besprechungen, Kursen und Konferenzveranstaltungen kauft/mietet. Der Kunde ist die Person, die als Verantwortliche eine Veranstaltung bucht.
„Veranstaltung“ ist eine Besprechungs-, Kurs- und Konferenzveranstaltung, Festlichkeit und/oder Buchung eines Zimmerblocks usw.
„Zimmerblock“ sind zwei oder mehr Hotelzimmer, die bei Abschluss eines Vertrags gebucht werden.
„Teilnehmer“ sind die einzelnen vom Kunden eingeladenen Teilnehmer einer Veranstaltung.
„Vertrag“ ist ein Sammelbegriff für die Vereinbarung zwischen Thon Hotels und dem Kunden, die die konkreten Einzelheiten einer Veranstaltung enthält. Ein Vertrag wird beispielsweise durch eine Buchung, Korrespondenz zwischen den Parteien, ein Vertragsdokument, Lösungsvorschläge von Thon Hotels, denen zugestimmt wird, usw. abgeschlossen.
„Langfristiger Vertrag“ ist eine Vereinbarung, die für zwei oder mehr Veranstaltungen gilt (Vertrag wird als gemeinsame Bezeichnung verwendet – diese wird präzisiert, wenn eine Regelung nur für langfristige Verträge gilt).
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die der Kunde bei Thon Hotels gebucht hat. Besondere Regelungen im Vertrag haben Vorrang vor den Geschäftsbedingungen.
2. Pflichten des Kunden vor einer Veranstaltung
Spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung muss der Kunde Thon Hotels endgültige Erläuterungen zu allen Details im Zusammenhang mit einer Veranstaltung geben, einschließlich Programm, Namensliste, Menüauswahl, Weinauswahl, Pausen, Technik usw. Dies ist von großer Bedeutung, um eine erfolgreiche Durchführung zu gewährleisten.
Die Ankunfts- und Abfahrtszeit muss im Voraus angegeben werden.
Besondere Umstände wie das Arrangement von Geschenken, die Verwendung spezieller Geräte, das Aufstellen von Dekorationen und Plakaten, das Aufhängen von Flaggen/Wimpeln oder die Anbringungen einer Beschilderung müssen im Voraus von Thon Hotels genehmigt werden.
3. Disposition von Hotelzimmern und Besprechungsräumen
Die Hotelzimmer sind in der Regel am Ankunftstag ab 15.00 Uhr bezugsbereit. Am Abreisetag müssen die Zimmer bis 12.00 Uhr verlassen werden. Ein späterer Check-out kann bei Bedarf individuell gegen Gebühr vereinbart werden.
Besprechungsräume werden normalerweise zwischen 8.00 und 17.00 Uhr zur Verfügung gestellt, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.
Identitätsüberprüfung beim Check-in:
Alle Gäste über 18 Jahre müssen beim Check-in einen gültigen Personalausweis vorlegen. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter zu erhöhen. Durch die Überprüfung der Identität unserer Gäste tragen wir dazu bei, den Zugang von Unbefugten zu verhindern und die Gefahr von kriminellen Aktivitäten zu reduzieren.
4. Nutzung der Räumlichkeiten von Thon Hotels durch den Kunden
Der Kunde hat die Räumlichkeiten und das gesamte Gebäude mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Die Aktivitäten des Kunden dürfen andere Gäste oder Anwohner nicht durch Staub, Lärm, Gerüche, Erschütterungen oder in anderer Weise stören. Das Rauchen ist nicht gestattet. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass der Geräuschpegel auf einem annehmbaren Niveau gehalten wird und alle Teilnehmer die vereinbarten Zeiten für die Beendigung von Besprechungen, Mahlzeiten, Musik und Tanz einhalten.
Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten von Thon Hotels durch den Kunden ist nicht erlaubt.
Alle vom Kunden mitgebrachten Ausrüstungsgegenstände müssen sofort nach Ende einer Veranstaltung entfernt werden. Thon Hotels ist berechtigt, Ausrüstung auf Kosten des Kunden zu entfernen und aufzubewahren, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Aus dem Vertrag ergeben sich Festpreise für die Durchführung einer Veranstaltung und Buchungen mit festen Mengen („Vereinbartes Entgeld“). Waren und Dienstleistungen mit vollständig/teilweise variablen Mengen werden nach einer Veranstaltung nach der geltenden Preisliste abgerechnet, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. Das vereinbarte Entgeld ist für beide Parteien bindend, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder sich aus den Geschäftsbedingungen ergibt.
Alle Preise werden in norwegischen Kronen ohne Mehrwertsteuer angegeben, es sei denn, aus einer konkreten Preisliste/einem konkreten Angebot im Zusammenhang mit der Veranstaltung geht eindeutig etwas anderes hervor. Thon Hotels erhebt Mehrwertsteuer in dem Umfang, in dem die erbrachten Dienstleistungen ganz oder teilweise der Mehrwertsteuer unterliegen. Thon Hotels gibt in der Regel im Angebot an, ob der Preis Mehrwertsteuer enthält.
Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, zahlt der Kunde 100 % des vereinbarten Entgeldes spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Thon Hotels behält sich das Recht vor, bei Abschluss eines Vertrags einen Betrag in Höhe von 10 % des vereinbarten Entgeldes in Rechnung zu stellen, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart („Bindungsbetrag“). Der Bindungsbetrag wird bei einer Stornierung nicht erstattet.
Kredite müssen im Voraus vereinbart werden. Wenn ein Kredit vereinbart wurde, wird die Rechnung mit einer Fälligkeit von 14 Tagen verschickt, sobald eine Veranstaltung durchgeführt wurde. Bei langfristigen Verträgen mit Kredit ist der vereinbarte Betrag 14 Tage nach jeder Veranstaltung fällig.
Thon Hotels behält sich das Recht vor, die Preise jährlich am 1. Januar entsprechend den etwaigen Erhöhungen des Verbraucherpreisindexes des Vorjahres anzupassen, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist. Darüber hinaus behält sich Thon Hotels das Recht vor, Preisanpassungen infolge erhöhter Kosten beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen, erhöhter Steuern und Abgaben oder von Umständen vorzunehmen, die außerhalb der Kontrolle von Thon Hotels liegen. Thon Hotels kann auch Preislisten und das vereinbarte Entgeld anpassen, wenn der Kunde den Zeitpunkt oder den Umfang einer Veranstaltung ändert.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen gemäß dem norwegischen Verzugszinsgesetz an. Pro Rechnung wird eine Rechnungsgebühr von 95 NOK erhoben. Bei Zahlungsverzug erlischt der vereinbarte Kredit. An ausländische Unternehmen werden keine Rechnungen gesendet.
6. Stornierung
Ein Vertrag ist endgültig und bindend. Der Kunde kann generell einen Vertrag oder eine Veranstaltung nicht stornieren oder ändern, es sei denn, der betreffende Vertrag gewährt dem Kunden ein solches Recht. Stornierungen müssen schriftlich beim Hotel erfolgen. Die Stornierungsfristen sind an jede einzelne Veranstaltung gebunden und im Vertrag festgelegt. Sie sind wie folgt zu verstehen: je näher das Datum des Veranstaltungsbeginns/Ankunftstags liegt, desto geringer ist der Anteil der Veranstaltung oder die Zahl der Teilnehmer, die kostenfrei storniert werden können. Die Nichtteilnahme eines oder mehrerer Teilnehmer an geplanten Veranstaltungen berechtigt nicht zu einer Preisminderung. Siehe die beigefügten allgemeinen Stornierungsbedingungen auf der letzten Seite.
Die folgenden Regelungen gelten speziell für das Thon Hotel Oslo Airport
Stornierungsbedingungen bei einem Vertragswert über 2.000.000 NOK exkl. MwSt
. 330 Tage – 100 %
220 Tage – 50 %
120 Tage – 25 %
60 Tage – 10 %
45 Tage – 5 %
1 Tag vor Ankunft – 2 Teilnehmer
7. Stornierung von langfristigen Verträgen
Eine Veranstaltung im Rahmen eines langfristigen Vertrags kann durch schriftliche Mitteilung an Thon Hotels innerhalb von 11 Monaten vor der Veranstaltung storniert werden. Thon Hotels ist berechtigt, das vereinbarte Entgeld und sonstige Bedingungen für die verbleibenden Veranstaltungen zu ändern, wenn eine oder mehrere Veranstaltungen in einem langfristigen Vertrag storniert werden.
Die Preise setzen eine Gesamtbuchung und eine Gesamtabrechnung voraus. Bei mehrjährigen Verträgen behält sich das Hotel das Recht vor, den langfristigen Vertrag zu ändern, wenn die Veranstaltung erheblich vom ursprünglichen Lösungsvorschlag abweicht, einschließlich Preisanpassung, Verlegung des Ortes und der Besprechungsräume usw. Bei mehrjährigen Verträgen hat Thon Hotels das Recht, den Preis entsprechend der jährlichen Erhöhung des Verbraucherpreisindex anzupassen.
8. Änderungswünsche des Kunden bezüglich einer Veranstaltung
Der Kunde muss so früh wie möglich alle Umstände mitteilen, die für die Durchführung einer Veranstaltung von Bedeutung sind.
Im Allgemeinen hat der Kunde kein Recht auf Änderung einer Veranstaltung, aber Thon Hotels bemüht sich immer, die Durchführung soweit möglich anzupassen.
Bei Änderungswünschen muss der Kunde Thon Hotels schriftlich per E-Mail informieren. Eine Änderung von mehr als 20 % führt in der Regel zu einer Preiserhöhung.
9. Das Recht von Thon Hotels auf Änderung, Verlegung, Stornierung und Kündigung
Thon Hotels ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, wenn der Kunde seinen Pflichten gemäß dem Vertrag und den Geschäftsbedingungen nicht nachkommt. Ein Vertrag kann von Thon Hotels bei wesentlichen Verstößen seitens des Kunden gekündigt werden. Thon Hotels behält sich das Recht vor, bei Bedarf Änderungen im Zusammenhang mit einzelnen Veranstaltungen vorzunehmen, sofern die Änderungen keine wesentliche Bedeutung für den Vertrag oder eine Veranstaltung haben. Thon Hotels kann beispielsweise Änderungen im Zusammenhang mit der vereinbarten Bestuhlung von Räumen, Zimmern und anderen Einrichtungen vornehmen, wenn sich die Anzahl der Teilnehmer ändert oder andere Umstände eine Anpassung der Bestuhlung erforderlich machen.
Wenn kurzfristig eine Neuorganisation/Umgruppierung der Kapazitätsauslastung, ein Upgrade oder eine Renovierung oder Reparatur eines im Vertrag definierten Hotels erforderlich wird, behält sich Thon Hotels das Recht vor, notwendige Anpassungen an einer Veranstaltung vorzunehmen, darunter die Verlegung der Veranstaltung in ein anderes Hotel in derselben Region mit annähernd gleichen Einrichtungen.
Thon Hotels behält sich auch das Recht vor, eine Veranstaltung in ein anderes Hotel mit gleichem Standard am selben Zielort zu verlegen, wenn dies z. B. aufgrund von Upgrades, Renovierungen, Reparaturen oder anderen besonderen, für die Durchführung bedeutsamen Umständen erforderlich wird, von denen Thon Hotels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Kenntnis hatte. Ein solcher Umzug muss spätestens 14 Tage vor einer Veranstaltung schriftlich angekündigt werden.
10. Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen
Alle Arten von Einrichtungen und Aufhängungen müssen die geltenden Gesundheits-, Umwelt-, Sicherheits- und Brandschutzanforderungen erfüllen und von Thon Hotels vorab genehmigt werden.
11. Haftung des Kunden für Kosten, die dem einzelnen Teilnehmer in Rechnung gestellt werden
Der Kunde hat sämtliche Teilnehmer darüber zu informieren, welche Kosten der jeweilige Teilnehmer selbst zu tragen hat und welche Kosten gegebenenfalls vom Kunden übernommen werden. Wenn ein Teilnehmer die von ihm zu tragenden Kosten nicht bezahlt, ist der Kunde für die direkte Abrechnung an Thon Hotels auf Verlangen von Thon Hotels verantwortlich.
Bei Nichterscheinen eines oder mehrerer Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Preisminderung.
12. Haftung, Schäden, Diebstahl usw.
Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden/Räumlichkeiten/Gegenständen/Geräten von Thon Hotel, die dem Kunden selbst oder Personen, die vom Kunden eingeladen wurden oder bei ihm beschäftigt sind, sowie Teilnehmern, Ausstellern, Lieferanten, Auftragnehmern und/oder anderen Personen, die der Kunde in die Räumlichkeiten und Hotelzimmern von Thon Hotel eingeladen oder denen er Zugang dazu gewährt hat, zuzurechnen sind.
Thon Hotels haftet nicht für Schäden oder Diebstahl von Eigentum, das der Kunde oder andere Personen in die Räumlichkeiten von Thon Hotels mitbringen. Thon Hotels empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer eigenen Versicherung. Der Kunde haftet auch für seine eigenen technischen Installationen und daraus resultierende Sach- oder Personenschäden. Bei der Ausgabe von Schlüsseln für Räume/Zimmer ist der Empfänger dafür verantwortlich, die Räume/Zimmer unter Aufsicht oder verschlossen zu halten.
Thon Hotels lehnt jede Haftung für Personenschäden ab, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit durch Mitarbeiter von Thon Hotels. Thon Hotels hat eine Haftpflichtversicherung.
13. Übertragung eines Vertrags
Der Kunde kann den Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von Thon Hotels übertragen.
14. Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für etwaige Verstöße oder Verzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie außergewöhnliche Wetterbedingungen, Feuer, Naturereignisse, Streiks, Aussperrung, Blockaden, Kriegshandlungen, Terrorismus, Epidemie, Pandemie oder Unruhen, vorausgesetzt, dass der Verstoß nicht von der Partei selbst verursacht wurde oder der Verstoß nicht durch angemessene Maßnahmen hätte verhindert werden können.
15. Beschwerden
Etwaige Beschwerden muss der Kunde schriftlich bei Thon Hotels einreichen, sobald er von den betreffenden Umständen Kenntnis erlangt hat, und in jedem Fall spätestens 14 Tage nach einer Veranstaltung.
Anhang: Stornierungsfristen für Hotelzimmer und Teilnehmer.
Unter Verweis auf Punkt 6. Allgemeine Stornierungsfristen für Hotelzimmer entsprechend der Größe des Hotels.
Anzahl Tage vor Beginn | Kostenlos stornierbarer Anteil | Hotel mit bis 100 Hotelzimmern | Hotel mit bis 200 Hotelzimmern | Hotel mit über 200 Hotelzimmern |
30 Tage vor Beginn | 100 % der verbleibenden Buchung | Bis 20 Hotelzimmer | Bis 40 Hotelzimmer | Bis 80 Hotelzimmer |
29–14 Tage vor Beginn | 50 % der verbleibenden Buchung | |||
13–7 Tage vor Ankunftstag | 25 % der verbleibenden Buchung | |||
6–1 Tage vor Beginn | 5 % der verbleibenden Buchung |
Anzahl Tage vor Beginn | Kostenlos stornierbarer Anteil | Hotel mit bis 100 Hotelzimmern | Hotel mit bis 200 Hotelzimmern | Hotel mit über 200 Hotelzimmern |
60 Tage vor Beginn | 100 % der verbleibenden Buchung | Bis 40 Hotelzimmer | Bis 80 Hotelzimmer | Bis 150 Hotelzimmer |
59–30 Tage vor Beginn | 50 % der verbleibenden Buchung | |||
29–15 Tage vor Beginn | 25 % der verbleibenden Buchung | |||
14–7 Tage vor Beginn | 5 % der verbleibenden Buchung | |||
1 Tag vor Ankunft | 2 Hotelzimmer |
Anzahl Tage vor Beginn | Kostenlos stornierbarer Anteil | Hotel mit bis 100 Hotelzimmern | Hotel mit bis 200 Hotelzimmern | Hotel mit über 200 Hotelzimmern |
90 Tage vor Beginn | 100 % der verbleibenden Buchung | Bis 80 Hotelzimmer | Bis 200 Hotelzimmer | Bis 250 Hotelzimmer |
89–45 Tage vor Beginn | 50 % der verbleibenden Buchung | |||
44–30 Tage vor Beginn | 25 % der verbleibenden Buchung | |||
29–15 Tage vor Beginn | 10 % der verbleibenden Buchung | |||
14–7 Tage vor Beginn | 5 % der verbleibenden Buchung | |||
1 Tag vor Ankunft | 2 Hotelzimmer |
Anzahl Tage vor Beginn | Kostenlos stornierbarer Anteil | Hotel mit bis 100 Hotelzimmern | Hotel mit bis 200 Hotelzimmern | Hotel mit über 200 Hotelzimmern |
120 Tage vor Beginn | 100 % der verbleibenden Buchung | Bis 200 Hotelzimmer | Über 200 Hotelzimmer | Bis 400 Hotelzimmer |
119–60 Tage vor Beginn | 50 % der verbleibenden Buchung | |||
59–30 Tage vor Beginn | 25 % der verbleibenden Buchung | |||
29–15 Tage vor Beginn | 10 % der verbleibenden Buchung | |||
14–7 Tage vor Beginn | 5 % der verbleibenden Buchung | |||
1 Tag vor Ankunft | 2 Hotelzimmer |
Anzahl Tage vor Beginn | Kostenlos stornierbarer Anteil | Hotel mit über 200 Hotelzimmern | ||
180 Tage vor Beginn | 100 % der verbleibenden Buchung | Über 400 Hotelzimmer | ||
179–120 Tage vor Beginn | 50 % der verbleibenden Buchung | |||
119–60 Tage vor Beginn | 25 % der verbleibenden Buchung | |||
59–30 Tage vor Beginn | 10 % der verbleibenden Buchung | |||
29–7 Tage vor Beginn | 5 % der verbleibenden Buchung | |||
1 Tag vor Ankunft | 2 Hotelzimmer |
Stornierung von Veranstaltungsteilnehmern:
Bis zu 15 Teilnehmer insgesamt | Stornierbarer Anteil an der Gesamtbuchung |
Anzahl Tage vor Beginn der Veranstaltung | Kostenlos stornierbarer Anteil |
14 Tage vor Beginn | 100 % der verbleibenden Buchung |
7 Tage vor Beginn | 50 % der verbleibenden Buchung |
3 Tage vor Beginn | 5 % der verbleibenden Buchung |
1 Tag vor Beginn | 1 Teilnehmer |
Bis 60 Teilnehmer insgesamt | Stornierbarer Anteil an der Gesamtbuchung |
Anzahl Tage vor Beginn der Veranstaltung | Kostenlos stornierbarer Anteil |
45 Tage vor Beginn | 100 % der verbleibenden Buchung |
30 Tage vor Beginn | 50 % der verbleibenden Buchung |
14 Tage vor Beginn | 25 % der verbleibenden Buchung |
7 Tage vor Beginn | 10 % der verbleibenden Buchung |
1 Tag vor Beginn | 2 Teilnehmer |
Bis 120 Teilnehmer insgesamt | Stornierbarer Anteil an der Gesamtbuchung |
Anzahl Tage vor Beginn der Veranstaltung | Kostenlos stornierbarer Anteil |
60 Tage vor Beginn | 100 % der verbleibenden Buchung |
45 Tage vor Beginn | 50 % der verbleibenden Buchung |
30 Tage vor Beginn | 25 % der verbleibenden Buchung |
14 Tage vor Beginn | 5 % der verbleibenden Buchung |
1 Tag vor Beginn | 2 Teilnehmer |
Bis 250 Teilnehmer insgesamt | Stornierbarer Anteil an der Gesamtbuchung |
Anzahl Tage vor Beginn der Veranstaltung | Kostenlos stornierbarer Anteil |
120 Tage vor Beginn | 100 % der verbleibenden Buchung |
90 Tage vor Beginn | 50 % der verbleibenden Buchung |
45 Tage vor Beginn | 25 % der verbleibenden Buchung |
30 Tage vor Beginn | 10 % der verbleibenden Buchung |
1 Tag vor Beginn | 2 Teilnehmer |
Bis 400 Teilnehmer insgesamt | Stornierbarer Anteil an der Gesamtbuchung |
Anzahl Tage vor Beginn der Veranstaltung | Kostenlos stornierbarer Anteil |
180 Tage vor Beginn | 100 % der verbleibenden Buchung |
120 Tage vor Beginn | 50 % der verbleibenden Buchung |
90 Tage vor Beginn | 25 % der verbleibenden Buchung |
45 Tage vor Beginn | 10 % der verbleibenden Buchung |
30 Tage vor Beginn | 5 % der verbleibenden Buchung |
1 Tag vor Beginn | 2 Teilnehmer |
Über 400 Teilnehmer insgesamt | Stornierbarer Anteil an der Gesamtbuchung |
Anzahl Tage vor Beginn der Veranstaltung | Kostenlos stornierbarer Anteil |
270 Tage vor Beginn | 100 % der verbleibenden Buchung |
180 Tage vor Beginn | 50 % der verbleibenden Buchung |
90 Tage vor Beginn | 25 % der verbleibenden Buchung |
45 Tage vor Beginn | 10 % der verbleibenden Buchung |
30 Tage vor Beginn | 5 % der verbleibenden Buchung |
1 Tag vor Beginn | 2 Teilnehmer |