Allgemeine Buchungsbedingungen

Geschäftsbedingungen für die Buchung von Zimmerblöcken und Arrangements von Besprechungen, Kursen und Konferenzen bei Thon Hotels.

1. Einleitung, Definitionen und Geltungsbereich

Thon Hotels ist bestrebt, das bestmögliche Angebot zu bieten und alle Kunden zufriedenzustellen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen") regeln das Vertragsverhältnis zwischen Thon Hotels und dem Kunden, der Leistungen bei Thon Hotels erwirbt.

„Thon Hotels" ist eine Kette von Hotels und Destinationen, die unter der Olav Thon Gruppen (Org.-Nr.: 988 969 656) besessen und/oder betrieben werden. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Thon Hotels" eines oder mehrere der Hotels/Destinationen der Kette, die unter der Marke Thon Hotels betrieben werden, einschließlich separater und unabhängiger Unternehmen, die unter der Marke betrieben werden.

„Kunde" ist die Person/die Personen, die Räumlichkeiten, Zimmer/Zimmerkontingente, Dienstleistungen usw. bei Thon Hotels im Zusammenhang mit Tagungs-, Schulungs- und Konferenzveranstaltungen kauft/mietet. Der Kunde ist die verantwortliche buchende Partei für eine Veranstaltung.

„Veranstaltung" ist eine Tagungs-, Schulungs- und Konferenzveranstaltung, eine Feier und/oder eine Reservierung eines Zimmerkontingents sowie Ähnliches.

„Zimmerkontingent" sind zwei oder mehr Hotelzimmer, die beim Abschluss eines Vertrages reserviert werden.

„Teilnehmer" sind die einzelnen Teilnehmer einer Veranstaltung, die vom Kunden eingeladen werden.

„Vertrag" ist ein Sammelbegriff für die zwischen Thon Hotels und dem Kunden geschlossene Vereinbarung, die die konkreten Details einer Veranstaltung enthält. Ein Vertrag kommt zum Beispiel durch eine Buchung, Korrespondenz zwischen den Parteien, ein Vertragsdokument oder ein von Thon Hotels akzeptiertes Lösungsvorschlag zustande.

„Langzeitvertrag" ist ein Vertrag, der für zwei oder mehr Veranstaltungen wiederkehrend ist (der Begriff wird als Oberbegriff verwendet – es wird angegeben, wenn eine Regelung nur für Langzeitverträge gilt).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die der Kunde bei Thon Hotels gebucht hat. Sonderregelungen im Vertrag haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Pflichten des Kunden vor einer Veranstaltung

Spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung muss der Kunde Thon Hotels endgültige Klärungen zu allen Details einer Veranstaltung mitteilen, einschließlich Programm, Namensliste, Menüwahl, Wein, Pausen, Technik usw. Dies ist von großer Bedeutung für eine erfolgreiche Durchführung.

Ankunfts- und Abreisezeiten sind im Voraus anzugeben.

Besondere Maßnahmen wie die Platzierung von Geschenken, die Verwendung von Spezialausrüstung, das Aufstellen von Dekorationen und Plakaten, das Hissen von Flaggen/Wimpeln sowie Beschilderungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch Thon Hotels.

3. Nutzung von Hotelzimmern und Tagungsräumen

Hotelzimmer stehen in der Regel ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Das Zimmer steht bis 12:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Ein spätes Auschecken kann bei Bedarf individuell gegen eine Gebühr vereinbart werden.

Tagungsräume stehen in der Regel zwischen 08:00 und 17:00 Uhr zur Verfügung, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

4. Nutzung der Räumlichkeiten von Thon Hotels durch den Kunden

Der Kunde hat die Räumlichkeiten und das Eigentum mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Die Aktivitäten des Kunden dürfen andere Gäste oder Nachbarn nicht durch Staub, Lärm, Gerüche, Erschütterungen oder auf andere Weise belästigen. Rauchen ist nicht gestattet. Der Kunde muss dafür sorgen, dass der Lärmpegel auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird und dass alle Teilnehmer die vereinbarten Zeiten für die Beendigung von Tagungen, Serviceleistungen, Musik und Tanz einhalten.

Der Kunde darf keine mitgebrachten Speisen und Getränke in den Räumlichkeiten von Thon Hotels verzehren.

Vom Kunden mitgebrachte Ausrüstung muss unmittelbar nach einer Veranstaltung entfernt werden. Thon Hotels ist berechtigt, Ausrüstung auf Kosten des Kunden zu entfernen und einzulagern, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Ausweiskontrolle beim Check-in

Alle Gäste über 18 Jahre müssen beim Check-in einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter zu erhöhen. Durch die Überprüfung der Identität jedes Gastes tragen wir dazu bei, unbefugten Zugang zu verhindern und das Risiko krimineller Aktivitäten zu verringern.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Vertrag legt Festpreise für die Durchführung einer Veranstaltung und Buchungen mit fester Menge fest („Vereinbarte Vergütung"). Waren und Dienstleistungen mit vollständig/teilweise variablen Mengen werden nach einer Veranstaltung gemäß der geltenden Preisliste abgerechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die vereinbarte Vergütung ist für beide Parteien bindend, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.

Alle Preise werden in der gültigen Währung des Hotelstandorts exklusive Mehrwertsteuer angegeben, sofern in einer konkreten Preisliste/einem Angebot für eine Veranstaltung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Thon Hotels fügt Mehrwertsteuer hinzu, soweit alle oder Teile der erbrachten Leistungen der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen. Thon Hotels gibt in Angeboten an den Kunden in der Regel an, ob der Preis Mehrwertsteuer enthält.

Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Kunde 100 % der vereinbarten Vergütung spätestens 14 Tage vor einer Veranstaltung zu zahlen.

Thon Hotels behält sich das Recht vor, bei Vertragsabschluss einen Betrag in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung zu belasten, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde („Bindungsbetrag"). Der Bindungsbetrag wird bei Stornierung nicht erstattet.

Kredit muss im Voraus vereinbart werden. Wenn Kredit vereinbart wurde, wird die Rechnung unmittelbar nach Durchführung einer Veranstaltung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen versandt. Bei Langzeitverträgen mit Kredit wird der vereinbarte Betrag 14 Tage nach jeder Veranstaltung fällig.

Thon Hotels behält sich das Recht vor, die Preise jährlich am 1. Januar entsprechend etwaigen Erhöhungen des Verbraucherpreisindexes im Vorjahr anzupassen, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist. Darüber hinaus behält sich Thon Hotels das Recht vor, Preisanpassungen aufgrund gestiegener Kosten für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, erhöhter Steuern und Abgaben oder Umständen außerhalb der Kontrolle von Thon Hotels vorzunehmen. Thon Hotels kann Preislisten und die vereinbarte Vergütung auch anpassen, wenn der Zeitpunkt oder der Umfang einer Veranstaltung vom Kunden geändert wird.

Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen gemäß dem Verzugszinsgesetz an. Bei verspäteter Zahlung erlischt der vereinbarte Kredit. Rechnungen werden nicht an ausländische Unternehmen versandt.

7. Stornierung

Ein Vertrag ist endgültig und bindend. Der Kunde kann einen Vertrag oder eine Veranstaltung grundsätzlich nicht stornieren oder ändern, es sei denn, der jeweilige Vertrag räumt dem Kunden ein solches Recht ein. Stornierungen müssen schriftlich beim Hotel eingereicht werden. Die Stornofristen sind an die jeweilige Veranstaltung geknüpft und im Vertrag festgelegt. Sie sind wie folgt zu verstehen: Je näher der Termin des Veranstaltungsbeginns/des Anreisetages rückt, desto weniger der Veranstaltung oder der Anzahl der Teilnehmer kann kostenfrei storniert werden. Das Nichterscheinen eines oder mehrerer Teilnehmer bei geplanten Veranstaltungen gibt keinen Anspruch auf Preisminderung.

7.1 Stornierung und Nichterscheinen

Wenn der Kunde nach Ablauf der Frist stornieren muss, fällt gemäß den geltenden Stornoregeln eine Stornogebühr an.

Erscheint der Kunde nicht ohne vorherige Stornierung (No-Show), wird eine No-Show-Gebühr berechnet. Diese ist eine Entschädigung für die reservierte Kapazität – daher wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

7.2 Allgemeine Stornofristen für Hotelzimmer

Stornofrist Hotel bis zu 100 Zimmer Hotel bis zu 200 Zimmer Hotel über 200 Zimmer
Anzahl der Tage vor Beginn Anteil, der kostenfrei storniert werden kann
30 Tage vor Beginn Bis zu 20 Hotelzimmer Bis zu 40 Hotelzimmer Bis zu 80 Hotelzimmer
60 Tage vor Beginn Bis zu 40 Hotelzimmer Bis zu 80 Hotelzimmer Bis zu 150 Hotelzimmer
90 Tage vor Beginn Bis zu 80 Hotelzimmer Bis zu 200 Hotelzimmer Bis zu 250 Hotelzimmer
120 Tage vor Beginn Bis zu 200 Hotelzimmer   Bis zu 400 Hotelzimmer
180 Tage vor Beginn     Über 400 Hotelzimmer
Anzahl der Tage vor Beginn Anteil, der kostenfrei storniert werden kann
330 Tage vor Beginn 100 % der verbleibenden Buchung
220 Tage vor Beginn 50 % der verbleibenden Buchung
120 Tage vor Beginn 25 % der verbleibenden Buchung
60 Tage vor Beginn 10 % der verbleibenden Buchung
45 Tage vor Beginn 5 % der verbleibenden Buchung
1 Tag vor Beginn 2 Teilnehmer
Anzahl der Tage vor Beginn Anteil, der kostenfrei storniert werden kann
14 Tage vor Beginn 100 % der verbleibenden Buchung
7 Tage vor Beginn 50 % der verbleibenden Buchung
3 Tage vor Beginn 5 % der verbleibenden Buchung
1 Tag vor Beginn 1 Teilnehmer
Anzahl der Tage vor Beginn Anteil, der kostenfrei storniert werden kann
45 Tage vor Beginn 100 % der verbleibenden Buchung
30 Tage vor Beginn 50 % der verbleibenden Buchung
14 Tage vor Beginn 25 % der verbleibenden Buchung
7 Tage vor Beginn 10 % der verbleibenden Buchung
1 Tag vor Beginn 2 Teilnehmer
Anzahl der Tage vor Beginn Anteil, der kostenfrei storniert werden kann
60 Tage vor Beginn 100 %
45 Tage vor Beginn 50 % der verbleibenden Buchung
30 Tage vor Beginn 25 % der verbleibenden Buchung
14 Tage vor Beginn 5 % der verbleibenden Buchung
1 Tag vor Beginn 2 Teilnehmer
Anzahl der Tage vor Beginn Anteil, der kostenfrei storniert werden kann
120 Tage vor Beginn 100 %
90 Tage vor Beginn 50 % der verbleibenden Buchung
45 Tage vor Beginn 25 % der verbleibenden Buchung
30 Tage vor Beginn 5 % der verbleibenden Buchung
1 Tag vor Beginn 2 Teilnehmer
Anzahl der Tage vor Beginn Anteil, der kostenfrei storniert werden kann
180 Tage vor Beginn 100 %
120 Tage vor Beginn 50 % der verbleibenden Buchung
90 Tage vor Beginn 25 % der verbleibenden Buchung
45 Tage vor Beginn 10 % der verbleibenden Buchung
30 Tage vor Beginn 5 % der verbleibenden Buchung
1 Tag vor Anreise 2 Teilnehmer
Anzahl der Tage vor Beginn Anteil, der kostenfrei storniert werden kann
270 Tage vor Beginn 100 %
180 Tage vor Beginn 50 % der verbleibenden Buchung
90 Tage vor Beginn 25 % der verbleibenden Buchung
45 Tage vor Beginn 10 % der verbleibenden Buchung
30 Tage vor Beginn 5 % der verbleibenden Buchung
1 Tag vor Anreise 2 Teilnehmer

8. Stornierung von Langzeitverträgen

Eine Veranstaltung im Rahmen eines Langzeitvertrages kann mit schriftlicher Mitteilung an Thon Hotels bis spätestens 11 Monate vor der Veranstaltung storniert werden. Thon Hotels ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung und sonstige Bedingungen für die verbleibenden Veranstaltungen zu ändern, wenn eine oder mehrere Veranstaltungen eines Langzeitvertrages storniert werden.

Die Preise setzen eine kombinierte Buchung und Abrechnung auf einer gemeinsamen Rechnung voraus. Bei mehrjährigen Verträgen behält sich das Hotel das Recht vor, den Langzeitvertrag zu ändern, wenn die Veranstaltung erheblich vom ursprünglichen Lösungsvorschlag abweicht, einschließlich Preisanpassungen, Standortwechsel, Tagungsräumen usw. Bei mehrjährigen Verträgen ist Thon Hotels berechtigt, den Preis entsprechend der jährlichen Erhöhung des Verbraucherpreisindexes anzupassen.

9. Kundenwünsche nach Änderungen einer Veranstaltung

Der Kunde soll Thon Hotels so früh wie möglich über etwaige Umstände informieren, die für die Durchführung einer Veranstaltung relevant sind.

Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Änderung einer Veranstaltung, aber Thon Hotels bemüht sich stets, die Durchführung so weit wie möglich anzupassen.

Bei gewünschten Änderungen muss der Kunde Thon Hotels schriftlich per E-Mail benachrichtigen. Eine Änderung von mehr als 20 % führt in der Regel zu einer Preiserhöhung.

10. Recht von Thon Hotels auf Änderung, Verlegung, Stornierung und Kündigung

Thon Hotels ist berechtigt, eine Veranstaltung zu stornieren, wenn der Kunde seinen Pflichten aus dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt. Ein Vertrag kann von Thon Hotels bei wesentlicher Vertragsverletzung des Kunden gekündigt werden. Thon Hotels behält sich das Recht vor, bei Bedarf Änderungen an einzelnen Veranstaltungen vorzunehmen, sofern diese Änderungen keine wesentliche Bedeutung für den Vertrag oder eine Veranstaltung haben. Thon Hotels kann beispielsweise Änderungen an der vereinbarten Raumgestaltung, den Zimmern und anderen Einrichtungen vornehmen, wenn eine Änderung der Teilnehmerzahl oder andere Umstände eine Anpassung der Gestaltung sinnvoll erscheinen lassen.

Wenn kurzfristig eine Umorganisation/Umgruppierung der Kapazitätsauslastung, Aufwertung, Renovierung oder Reparatur des im Vertrag genannten Hotels erforderlich wird, behält sich Thon Hotels das Recht vor, die notwendigen Anpassungen an einer Veranstaltung vorzunehmen, einschließlich der Verlegung der Veranstaltung in ein anderes Hotel in derselben Region mit annähernd gleichwertigen Einrichtungen.

Thon Hotels behält sich auch das Recht vor, eine Veranstaltung in ein anderes Hotel mit vergleichbarem Standard am selben Zielort zu verlegen, wenn dies aufgrund von Aufwertung, Renovierung, Reparatur oder anderen besonderen Umständen, die für die Durchführung von Bedeutung sind und die Thon Hotels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht kannte, erforderlich wird. Bei einer solchen Verlegung ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung eine schriftliche Mitteilung zu erteilen.

11. Gesundheit, Umwelt und Sicherheit

Alle Aufbauten von Einrichtungen und Aufhängungen müssen den geltenden Anforderungen an Gesundheit, Umwelt, Sicherheit und Brandschutz entsprechen und sind vorab von Thon Hotels zu genehmigen.

12. Kundenhaftung für Kosten, die dem einzelnen Teilnehmer in Rechnung gestellt werden

Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Teilnehmer darüber zu informieren, welche Kosten der einzelne Teilnehmer selbst zu tragen hat und welche Kosten gegebenenfalls vom Kunden übernommen werden. Wenn ein Teilnehmer die ihm obliegenden Kosten nicht bezahlt, ist der Kunde auf Verlangen von Thon Hotels zur direkten Begleichung gegenüber Thon Hotels verpflichtet.

Das Nichterscheinen eines oder mehrerer Teilnehmer gibt keinen Anspruch auf Preisminderung.

13. Haftung, Schäden, Diebstahl usw.

Der Kunde haftet für alle Schäden an Eigentum/Räumlichkeiten/Vermögensgegenständen/Ausrüstung von Thon Hotels, die durch den Kunden selbst oder durch Personen verursacht werden, die vom Kunden eingeladen wurden oder in dessen Dienst stehen, sowie durch Teilnehmer, Aussteller, Lieferanten, Auftragnehmer und/oder sonstige Personen, denen der Kunde Zutritt zu den Räumlichkeiten und Hotelzimmern von Thon Hotels gewährt hat.

Thon Hotels haftet nicht für Schäden oder Diebstahl von Gegenständen, die der Kunde oder Dritte in die Räumlichkeiten von Thon Hotels mitbringen. Thon Hotels empfiehlt dem Kunden, eine eigene Versicherung abzuschließen. Der Kunde haftet auch für eigene technische Installationen und etwaige Sach- oder Personenschäden, die diese verursachen. Bei der Übergabe von Schlüsseln für Räumlichkeiten/Zimmer ist der Empfänger dafür verantwortlich, die Räumlichkeiten/Zimmer zu beaufsichtigen oder abzuschließen.

Thon Hotels schließt jegliche Haftung für Personenschäden aus, soweit zwingendes Recht dies zulässt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern von Thon Hotels. Thon Hotels verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

14. Abtretung eines Vertrages

Der Kunde darf den Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von Thon Hotels abtreten.

15. Höhere Gewalt

Die Parteien haften nicht für etwaige Vertragsverletzungen oder Verzögerungen, die auf Umstände außerhalb ihrer Kontrolle zurückzuführen sind, wie außergewöhnliche Witterungsbedingungen, Feuer, Naturereignisse, Streiks, Aussperrungen, Blockaden, Kriegshandlungen, Terrorismus, Epidemien, Pandemien oder bürgerliche Unruhen, vorausgesetzt, dass die Vertragsverletzung nicht auf die Partei selbst zurückzuführen ist oder durch angemessene Maßnahmen nicht hätte verhindert werden können.

16. Reklamationen

Der Kunde muss etwaige Reklamationen schriftlich bei Thon Hotels einreichen, sobald der Kunde von den betreffenden Umständen Kenntnis erlangt, und in jedem Fall spätestens 14 Tage nach einer Veranstaltung.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten, die entstehen können, sollen durch Dialog gelöst werden.

Streitigkeiten, die die Parteien nicht gütlich beilegen können, werden nach norwegischem Recht vor norwegischen Gerichten entschieden.


Finden Sie Ihren nächsten Aufenthalt

Wählen Sie zwischen normaler Hotelbuchung, Buchung mit Bonuspunkte oder Sparpreiskalender.